Service für Praxisanleitende

für die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann


Der Anleitungsprozess in der Pflegeausbildung

Die Schritte des Anleitungsprozesses beziehen sich (mit leicht veränderter Schwerpunktsetzung) auf

  • die gesamte Ausbildung (z.B. Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zur Pflegefachfrau oder Schulpraktikum zur Berufsfindung)
  • den Einsatzzeitraum (z.B. 2. Pflichteinsatz zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres im Umfang von 400 Stunden)
  • die konkrete Anleitungssituation (z.B. Erkennen der Dekubitusgefahr bei einem pflegebedürftigen Menschen oder Verabreichung einer Injektion oder Teilnahme an einem Beratungsgespräch)

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Ausbildungsbegleitende Gespräche

Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche helfen dabei, die Ausbildung geplant und strukturiert durchzuführen.

Durch ständig wechselnde Einsatzorte in der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist eine gute Dokumentation der Gespräche wichtig, um den Ausbildungsverlauf nachvollziehbar darzustellen – die Praxisanleiter*innen in den anderen Einsatzorten werden Ihnen dankbar sein!

Tipps zum Ausfüllen erhalten Sie im Video. 

Natürlich sind Sie mit den Auszubildenden im ständigen Kontakt und Austausch – dennoch sind „offizielle Gespräche“ mit klar strukturiertem Ablauf und Dokumentation für alle Beteiligten hilfreich!

Bei den längeren Pflichteinsätzen (mind. 400 Stunden) können Sie mehrere Zwischengespräche planen, bei den Kurzeinsätzen in der pädiatrischen Versorgung und in der Psychiatrie kann auf das Zwischengespräch verzichtet werden.


Nachweis der praktischen Ausbildung

Bei der Erstellung der Nachweisformulare (auch als Einsatznachweis bezeichnet) hat sich das DAFZ für Pflegeberufe an den Empfehlungen des BIBB orientiert.

Für jeden Einsatz müssen die Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt werden! Nur so können die Auszubildenden ihre praktische Ausbildung nachweisen. Die Nachweisdokumente werden vom DAFZ überprüft und im Original aufbewahrt. Die Auszubildenden erhalten Kopien, damit sie in jedem Einsatzbereich ihren aktuellen Ausbildungsstand nachweisen können.

Einige Formulare aus dem Einsatznachweis sind wegen des inhaltlichen Zusammenhangs und wegen der besseren Übersichtlichkeit bereits an anderer Stelle der Homepage erläutert worden. In dem Video gibt es Erläuterungen zum Deckblatt (Nachweis des Einsatzes/der Ausbildungsstunden) und zum Formular „Nachweis der Praxisanleitung“.


Ausbildungspläne

Leider wird der Begriff „Ausbildungsplan“ in den gesetzlichen Grundlagen nicht eindeutig verwendet – deshalb eine kurze Erklärung zu den verschiedenen Plänen, die wir in der Ausbildung brauchen:

Im sogenannten Rahmenplan ist dargestellt, wann Unterricht in der Schule stattfindet, wann welche Einsätze in der praktischen Ausbildung vorgesehen sind und wann die Auszubildenden Urlaub nehmen sollten; wir reden bei diesem Plan auch von der Theorie-Praxis-Verteilung.

Die Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG bestehen aus zwei Teilen: Die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht (die sind vor allem für die Pflegeschulen interessant) und den Rahmenausbildungsplänen für die praktische Ausbildung. Die Fachkommission hat die Kompetenzen, die in der Pflegeausbildung erworben werden sollen, den verschiedenen Ausbildungsabschnitten zugeordnet. Die Kompetenzformulierungen sind relativ abstrakt und bieten keine direkten Handlungsgrundlagen für di

Im betrieblichen Ausbildungsplan finden Sie für jeden Ausbildungsabschnitt konkrete Handlungsempfehlungen zu

  • dem Anforderungsniveau, das die Auszubildenden am Ende des Einsatzes selbstständig bewältigen können sollten (z.B. selbstständige Pflege von Menschen mit geringem Pflegebedarf – zum Ende des Orientierungseinsatzes)
  • Inhalten und Methoden der praktischen Ausbildung (Hinweise zu kompetenzorientierten Anleitungsmethoden finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage).

Der betriebliche Ausbildungsplan gibt lediglich ein allgemeines Raster vor, das Sie an die individuelle Kompetenzentwicklung des Auszubildenden und an die besonderen Bedingungen vor Ort (z.B. besondere Lernmöglichkeiten) anpassen müssen!

Im individuellen Ausbildungsplan ist der konkrete Ablauf der Ausbildung für Ihren Auszubildenden dargestellt – also wann ist der Auszubildende in der Schule, wann hat er Urlaub, in welcher Reihenfolge sollen die Einsätze in anderen pflegerischen Versorgungsbereichen stattfinden und wann ist er in Ihrer Einrichtung eingesetzt.

Die individuellen Ausbildungspläne sind Bestandteil des Ausbildungsvertrags und werden (aufgrund einer Vereinbarung im Ausbildungsverbund) durch das DAFZ für Pflegeberufe zu Beginn der Ausbildung erstellt (zukünftig spätestens innerhalb des ersten Quartals der Ausbildung).

 

Informationsblatt - Vorgaben zur Urlaubsplanung


Kompetenzorientierte Ausbildungsmethoden

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann soll „Kompetenzen“ vermitteln (siehe „Ausbildungsziel“). Dieser Anspruch muss durch geeignete Methoden eingelöst werden.

Aus Ihrer eigenen Pflegeausbildung ist Ihnen vermutlich die „4-Stufen-Methode“ vertraut:

  1. Vorgespräch (um Vorwissen zu klären und Informationen zum geplanten Ablauf zu geben)
  2. Demonstration der pflegerischen Handlung durch die Praxisanleitung
  3. Nachmachen der Handlung durch die Auszubildenden unter Aufsicht mit Rückmeldung
  4. Üben (unter Aufsicht!) bis zur selbstständigen Durchführung

Dieses reine „Kopieren“ einer Pflegehandlung reicht nicht aus, um Kompetenzen zu vermitteln oder zu erweitern! Zudem wird die Pflege dadurch häufig auf „Techniken der Grund- und Behandlungspflege“ reduziert, wichtige pflegerische Handlungen wie die „Planung, Gestaltung und Evaluation des Pflegeprozesses oder „Beratung“ lassen sich durch diese Methode nicht so gut erlernen.

Lassen Sie sich durch die verschiedenen, an dieser Stelle nur kurz vorgestellten Methoden inspirieren! Eine intensivere Auseinandersetzung (mit der Möglichkeit die Methoden auszuprobieren) bieten wir Ihnen in einer Fortbildungsveranstaltung an.

 

Lernen am Modell

Cognitive Apprenticeship

Lernberatung

Fallbesprechungen, kollegiale Beratung

Lerntagebuch

Reflexionsansätze

Portfolio

Übersicht Handlungsketten

 


Lern- und Arbeitsaufgaben in der praktischen Ausbildung

Lernaufgaben – Einführung

Lernaufgaben haben eine wichtige Funktion: Sie stellen die Verbindung von schulischer und praktischer Ausbildung her. Das bedeutet

  1. die Auszubildenden sind aufgefordert, das in der Pflegeschule Gelernte in der Praxis anzuwenden. Dabei machen sie verschiedene Erfahrungen mit den allgemeinen, wissenschaftlich gewonnenen Wissensbeständen: manches funktioniert leichter oder besser, manches klappt in der Umsetzung nicht so wie geplant, manches wird in der beruflichen Praxis ganz anders gehandhabt. Ziel ist es, diese Widersprüche bewusst zu machen und konstruktiv aufzulösen – damit die Auszubildenden erleben, dass Wissen dabei hilft praktische Probleme zu bewältigen.
  2. Das bedeutet aber auch, dass die Auszubildenden lernen,  Probleme der beruflichen Praxis als Ausgangspunkt des Lernens zu sehen. Ausgehend von einer Unsicherheit in einer alltäglichen Situation entsteht das Gefühl „ich komme nicht weiter“. Entweder man wurschtelt sich durch und löst die Situation „irgendwie“ – und vergisst das Problem sofort wieder, oder man erkennt, dass man noch Defizite in der Handlungskompetenz hat, und fragt z.B. die PA oder Kollegen. Ein wunderbarer Anlass für eigenes Lernen! Es ist zwar oft einfacher, eine Frage schnell zu beantworten – aber wesentlich nachhaltiger, den Auszubildenden Tipps zu geben, wie sie ihre Frage durch eigenes Denken, Rückgriff auf vorhandenes Wissen und gezielte Informationssuche selbst beantworten können. Dabei muss man die Auszubildenden natürlich unterstützen und begleiten!
  3. Sie merken – neben der Anwendung und Vertiefung fachlichen Wissens geht es bei Lernaufgaben immer auch um Förderung der methodischen Kompetenz im Sinne von „Lernen“ lernen, aber auch um zunehmende Verantwortung für die eigene Ausbildung. Persönliches Zeitmanagement, sich selbst organisieren, Aufgaben termingerecht erledigen, Sachverhalte sprachlich angemessen darstellen, Fragen und Widersprüche konkret formulieren sind weitere Fähigkeiten, die durch Lernaufgaben gefördert werden können.

Um die Verbindung von schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten, müssen Lernaufgaben gleichermaßen von Schule und Praxis gestellt werden!

Dabei beziehen sich die Lernaufgaben von der Schule auf die im Unterricht bearbeiteten Themen, während die Lernaufgaben aus der Praxis sich auf die „besonderen beruflichen Herausforderungen des Lernortes“ (WB, Station, Tour im ambulanten Dienst etc.) beziehen müssen.

Im „Nachweis der praktischen Ausbildung“ gibt es ein Formular, in dem Sie dokumentieren können, welche Lern- und Arbeitsaufgaben Sie Ihren Auszubildenden gestellt haben.

Lernaufgaben dienen dazu, die Inhalte der schulischen und der praktischen Ausbildung gut miteinander zu verbinden; die Auszubildenden sollen in der beruflichen Praxis erfahren/erleben, dass Wissen dabei hilft, Praxisprobleme angemessen zu bewältigen. Lernaufgaben können von den Lehrenden in der Pflegeschule, aber auch von Praxisanleiter*innen gestellt werden. Die Lernaufgaben von „der Schule“ erhalten die Auszubildenden direkt dort; damit Sie ebenfalls darüber informiert sind, stellen wir die Aufgaben mit einem Hinweis zum Bearbeitungszeitraum (z.B. Orientierungseinsatz, Pflichteinsatz 1) auf dieser Homepage zur Verfügung. Auch Anregungen für „eigene“ Lernaufgaben durch die Praxisanleitungen stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Arbeitsaufgaben, die in der praktischen Ausbildung (also von den Praxisanleiter*innen) gestellt werden, tragen zur Routinebildung bei; sie erhöhen aber auch die Fähigkeit zur Selbstorganisation und zur Übernahme von Verantwortung.

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Allgemeine Informationen zu den Lernüberprüfungen

In der Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen (PflegeschulenV) ist u.a. geregelt, wie die Noten für die praktische Ausbildung zu ermitteln sind. In § 6 Absatz 4 heißt es:

Die Noten für die praktische Ausbildung sind auf Grundlage der qualifizierten Leistungs-einschätzungen [Bewertungsbögen, Anm. B. Vering] … zu ermitteln.

Grundlage der qualifizierten Leistungseinschätzung sind jeweils

  1. drei Lernüberprüfungen bei dem Einsatz nach I [Orientierungseinsatz, Anm. B. Vering]
  2. eine Lernüberprüfung in jedem Versorgungsbereich bei dem Einsatz nach II [Pflichteinsätze, Anm. BV]
  3. eine Lernüberprüfung bei den Einsätzen nach III [Pädiatrie, Anm. BV] und IV [Psychiatrie, Anm. BV]
  4. zwei Lernüberprüfungen bei dem Einsatz nach V [Vertiefungseinsatz, Anm. BV]

…, die regelmäßig durch den Praxisanleiter durchzuführen, zu benoten und zu dokumentieren sind [Hervorhebung BV].

Das DAFZ für Pflegeberufe stellt Vorlagen für die Lernüberprüfungen zur Verfügung. Weitere Bestimmungen zur Benotung der praktischen Ausbildung sind in den Bewertungsbögen berücksichtigt.


Gesetzliche Grundlagen 

Es gibt viele verschiedene Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die die direkte Praxisanleitung in unterschiedlichem Ausmaß betreffen.

Im Pflegeberufegesetz (PflBG) ist der Rahmen für die Pflegeausbildung festgelegt, die für uns wichtigen Detailfragen werden in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) geregelt. Eine Übersicht „Was finde ich wo?“ finden Sie in der Präsentation „Ein kurzer Überblick“ J.

In der „Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen (PflegeschulenV)“ – Vorsicht, der Titel ist ein bisschen irreführend! -  findet man Hinweise zur Benotung der praktischen Ausbildung; dort ist auch festgelegt, wie viele Lernüberprüfungen in den verschiedenen Praxiseinsätzen durch die Praxisanleitungen durchgeführt werden müssen (§ 6, Absatz 4).

In der PflegeschulenV ist ebenfalls festgelegt, welche Einrichtungen für die praktische Ausbildung (z.B. in der pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung) geeignet sind.

Der Anlagenteil enthält Vordrucke für Jahreszeugnisse.

In der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (PflAFinV) ist u.a. geregelt, dass der Träger der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsbudget erhält, von dem er sämtliche Kosten der praktischen Ausbildung (u.a. Praxisanleitung, Lehr-/Lernmaterialien, Kosten für externe Einsätze) bezahlen kann.

Zur Hilfestellung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) verschiedene Merkblätter herausgegeben.

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Download Merkblätter "Informationen zum neuen Pflegeberufegesetz"